Deutschland Investor Relations Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance

Gute Unternehmensführung und -kontrolle und eine nachhaltige Unternehmenspolitik stehen bei KWS im Mittelpunkt des Geschäftsalltags. Die Achtung der Interessen unserer Stakeholder wie Kunden, Geschäftspartner, Aktionäre, Mitarbeiter und Mitmenschen ist dabei von besonderer Bedeutung. Unser Handeln ist hierbei geleitet von den Werten eines international tätigen, traditionsreichen Familienunternehmens der Agrarwirtschaft. Für KWS sind dies Vertrauen, Teamgeist, Unabhängigkeit und Weitblick. Zudem orientieren wir uns an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und an den international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Kodex).


Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat im Jahr 2011 keine Anpassungen am seit dem 26. Mai 2010 geltenden Regelwerk vorgenommen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass keine Notwendigkeit oder besondere Dringlichkeit für Änderungen gegeben sei, weil die aktuell hohen Standards einem Vergleich mit internationalen Regelwerken standhielten. Den Unternehmen bleibe zudem mehr Zeit, um etwa der im vergangenen Jahr verstärkten Empfehlung für mehr Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter deutscher Unternehmen zu folgen. Da bei KWS Frauen und Männer die gleichen Karrierechancen besitzen und bereits ein Viertel der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsräte weiblich ist, haben wir die Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance nahezu im Wortlaut des Vorjahres abgegeben.

Für Vorstand und Aufsichtsrat sind folgende Prinzipien der Corporate Governance von besonderer Bedeutung:

  • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat,
  • die Einhaltung aller gesetzlichen und unternehmensinternen Bestimmungen und Richtlinien (Compliance),
  • eine größtmögliche Transparenz unseres wirtschaftlichen Handelns, von der Forschung und Entwicklung über die Rechnungslegung bis hin zum Risikomanagement,
  • eine offene, regelmäßige und einheitliche Kommunikation mit allen Interessengruppen,
  • eine leistungs- und erfolgsorientierte Vergütung,
  • die Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bereits in der Vergangenheit an national und international anerkannten Standardswertorientierter Unternehmensführung und -kontrolle orientiert. Die Entwicklung wichtiger neuer Inhalte und Aufgaben wurde im Rahmen der Corporate Governance – besonders infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) – erörtert.

Die Hauptversammlung – zentrales Organ der Willensbildung

Die Hauptversammlung ist das zentrale Organ der Willensbildung bei der KWS SAAT AG. Mindestens einmal jährlich werden alle Aktionäre – über ihre Depotbanken – schriftlich von dem Unternehmen zur Hauptversammlung eingeladen. Traditionell findet sie in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Stammsitz in Einbeck statt. Hier können die Aktionäre ihre Rede- und Auskunftsrechte wahrnehmen und über wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft abstimmen. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zur Erleichterungder Stimmabgabe wird den Aktionären die Möglichkeit angeboten, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts von einem Stimmrechtsvertreter, den die Gesellschaft benannt hat, nach Maßgabe der Weisungen des Aktionärs vertreten zu lassen. Die Einberufungsunterlagen, die Vollmachts- und Weisungsformulare für die Stimmrechtsvertreter und die Jahresabschlüsse sind auf dieser Homepage unter "Hauptversammlungen" zu finden.

Vorstand und Aufsichtsrat – wertorientierte Zusammenarbeit

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss sind auf dieser Homepage veröffentlicht. Gemeinsam tragen die Vorstandsmitglieder die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen des Unternehmens regelt bei KWS der„Code of Business Ethics“, der ebenfalls in Kurzform auf dieser Homepage veröffentlicht ist. Er bietet den Mitarbeitern bei allen geschäftlichen Aktivitäten eine klare Leitlinie für ihr Handeln. Das Thema Compliance hat aufgrund des starken internationalen Wachstums der KWS und der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an Komplexität gewonnen. Daher haben wir für die gesamte KWS Gruppe eine eigene zentrale Funktion in Einbeck eingerichtet, die die operativen Einheiten rechtlich berät. So unterstützt ein Compliance Officer den Vorstand und alle Geschäftsbereiche bei der Umsetzung geltender Gesetze und Vorschriften sowie bei der Implementierung geeigneter Instrumente zur Überwachung und Kontrolle.

Karriere – Frauen und Männer haben die gleichen Chancen

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen achtet der Vorstand auf Vielfalt. Teams werden mit Personen unterschiedlichster Fähigkeiten, Begabungen und Neigungen besetzt. Frauen haben bei KWS die gleichen Karrierechancen wie Männer und verantworten bereits wesentliche zentrale Funktionen in der KWS Gruppe – beispielsweise das Corporate Controlling, Corporate Law, Human Resources, Corporate Marketing und Compliance Management.Darüber hinaus sind zahlreiche Wissenschaftlerinnen in Schlüsselpositionen unserer Produktentwicklung tätig. Für eine Tätigkeit in der Saatgutproduktion und im Vertrieb entscheiden sich hingegen nur wenige Frauen.

Der Aufsichtsrat – eine Vielfalt von Fähigkeiten und Erfahrungen

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Das im Dezember 2007 für fünf Jahre gewählte Gremium besteht aus sechs Mitgliedern: zwei Arbeitnehmervertretern, die von den Mitarbeitern gewählt werden, und vier Vertretern der Anteilseigner, die die Hauptversammlung wählt. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird darauf geachtet, eine möglichst breite Palette an Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Gremium zu vereinen. Mindestens ein Viertel der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder sollte weiblich sein. Diese Ziele werden von dem gegenwärtigen Gremium erfüllt.

Vertrauen stärken – transparente Kommunikation

Mit Offenheit und Transparenz wollen wir das Vertrauen der Aktionäre, unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit stärken. Regelmäßig informieren wir durch Quartalsberichte über die geschäftliche Lage der KWS. Bei zahlreichen „Roadshows“ präsentieren wir das Unternehmen in- und ausländischen Investoren. Damit alle Aktionäre zeitgleich dieselben Informationen bekommen, veröffentlichen wir die neuesten Präsentationen regelmäßig auf dieser Homepage. Der Finanzkalender informiert über die wichtigsten Termine. Darüber hinaus werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen und Presseinformationen unverzüglich im Internet veröffentlicht. Um die Öffentlichkeit über den verantwortungsvollen Umgang der KWS mit modernen Methoden der Pflanzenzüchtung und der Biotechnologie zu informieren, beteiligt sich das Management regelmäßig an diversen Informationsveranstaltungen.